Werden Sie Co-Autor!
Für den Ausbau des Blogs bieten wir Autoren die Möglichkeit, das Themenblog mitzugestalten.
Bewerben sich für Ihr Spezialgebiet! Ihr Name wirbt dann für Ihre Kompetenz, Ihr Unternehmen und Ihre Leidenschaft. Beantworten Sie uns dazu bitte einfach folgende Fragen:
1. Welches ist Ihr Fachgebiet?
2. Qualifikation: Was macht Sie zum Experten? Nennen Sie wichtige Arbeitsstationen.
3. Sind Sie neu in der Blogosphäre oder schon ein erfahrener Blog-Nutzer?
Verwenden Sie bitte die Mailadresse redaktion //at// local-professionals.de Lesen Sie bitte vorab auch die nachfolgenden Rahmenbedingungen für eine eventuelle Zusammenarbeit.
Mit besten Grüßen!
Kay A. Schönewerk
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Redaktionsvereinbarung mit Fremdautoren
* Die Vorstellung der Autoren erfolgt – im gleichen Rahmen der bisherigen Vorstellungen anderer Autoren – gern auf der entsprechenden “Autoren”-Seite des Blogs.
* In den Beiträgen hingegen sind im Sinne einer “sauberen” Berichterstattung keine Projektvorstellungen, Referenzverweise oder werbliche Verlinkungen erlaubt. Auch der Bezug auf eigene Webseiten oder eigene verbundene Blogs gehören nicht in die redaktionellen Beiträge. Solche Verlinkungen können natürlich gern direkt bei der Autorenvorstellung erfolgen.
* Wenn nicht anderes schriftlich vereinbart ist, entsteht kein Honoraranspruch der Autoren für ihre Leistungen.
* Die Redaktion und die jeweiligen Autoren haben jederzeit das Recht, die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Der Herausgeber behält sich zudem vor, Inhalte ohne Angabe von Gründen zu löschen.
* Zwischen Herausgeber und Autor besteht darüber Einigkeit, dass bei allen Veröffentlichungen der Kodex des Deutschen Presserates (http://www.presserat.de/) sowie die Verhaltensregeln des Deutschen Werberates (http://www.werberat.de/) zu beachten sind.
* Die Redaktion, der Herausgeber und alle Fremdautoren sind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet.
* Die Redaktion versteht ihr Angebot als journalistisches Informationsangebot. Sie berichtet unbeeinflußt von politischen Interessen. Ihr Ziel ist es, einen möglichst hohen Lesernutzen zu stiften. Sie sieht dazu als unabdingbare Voraussetzung ihre politische Unabhängigkeit, die wiederum ihre Glaubwürdigkeit begründet. Die Autoren verpflichten sich, ihren Möglichkeiten entsprechend diese Unabhängigkeit zu wahren.
* Sorgfaltspflicht: Jeder Autor stellt sicher, daß Fremd-Material für Bild-, Ton- und Videoangebote als solches gekennzeichnet wird, daß gelinkte Seiten und Internet-Quellen einer der üblichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Prüfung unterzogen werden und daß die dort vorzufindenden inhaltlichen Angebote dem Kodex der Redaktion entsprechen.
* Jeder Autor steht dafür ein, dass der von ihm angelieferte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter ist, die die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken.
* Der Herausgeber haftet nicht für die Richtigkeit und Zulässigkeit der angelieferten Inhalte. Der Autor stellt den Herausgeber von allen Ansprüchen Dritter frei.
* Bei der Erstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Logo) hat der Autor die einschlägigen Handelsbräuche, anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen, behördlichen und fachverbandlichen Vorschriften zu beachten. Er hat insbesondere die erforderlichen wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrecheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Autor stellt den Herausgeber von solchen Ansprüchen Dritter frei.
* Die Parteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
* Der Autor räumt dem Herausgeber das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, sein/e Werk/e in unveränderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen. Der Herausgeber erhält gleichzeitig das Recht zur mehrmaligen Verwendung und Veröffentlichung. Dies bedarf keiner Rückfrage beim Autor und löst keine Honorarforderung aus.
* Urheberpersönlichkeitsrechte des Autor an seinen Beiträgen bleiben unberührt.
* Der Herausgeber ist dennoch berechtigt, die oben genannten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder diesen Nutzungsrechte einzuräumen. Er ist insbesondere berechtigt, das Werk zeitlich und räumlich unbeschränkt in Zeitungen, Zeitschriften öffentlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten, Online-Diensten und elektronischen Medien zu verwerten bzw. verwerten zu lassen.
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* Für den Fall eines gerichtliche oder außergerichtlichen Streites hält der Autor den Herausgeber schad- und klaglos. Der Autor hat dem Herausgeber somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen.
* Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Herausgeber und Autoren, auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
* Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Herausgeber und Autoren ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
* Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.